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Sponsoring für Aktivitäten des Landes Sachsen-Anhalt

Die Bereitschaft von Unternehmen und Privaten, sich durch finanzielle und sachliche Unterstützung an den Aktivitäten des Landes Sachsen-Anhalt - insbesondere der Staatskanzlei, der Vertretung des Landes beim Bund sowie der Vertretung des Landes bei der Europäischen Union - zu beteiligen, ist auch eine Leistung für die Öffentlichkeit und das Gemeinwohl.

Um größtmögliche Transparenz für potentielle Sponsoren herzustellen, informieren die Staatskanzlei,  die Vertretung des Landes beim Bund in Berlin und die Vertretung des Landes bei der Europäischen Union in Brüssel über Veranstaltungen und Tätigkeiten, für die Sponsoring in Frage kommen könnte. 

Die als Sponsor auftretenden Unternehmen fördern durch ihre Leistung nicht nur die Aktivitäten der Staatskanzlei, sie haben auch die Möglichkeit, eigene unternehmensbezogene Ziele der Werbung und Öffentlichkeitsarbeit umzusetzen.

Für das Land Sachsen-Anhalt ist am 5. März 2012 der Gemeinsame Runderlass der Ministerien und der Staatskanzlei zu Sponsoring, Werbung, Spenden und mäzenatischen Schenkungen (Ministerialblatt, Land Sachsen-Anhalt, Seite 115) in Kraft getreten. Der Erlass regelt die Förderung von Aktivitäten des Landes Sachsen-Anhalt durch Geld-, Sach- oder Dienstleistungen durch Private an eine Dienststelle des Landes, mit dem der Sponsor eine Tätigkeit der Verwaltung mit dem Ziel fördert, dadurch einen werblichen oder sonst öffentlichkeitswirksamen Vorteil zu erreichen.

Bestimmungen zum Sponsoring
Umgang mit Sponsoring, Werbung, Spenden und mäzenatischen Schenkungen in der Landesverwaltung


Aktivitäten der Staatskanzlei

Aktivitäten der Vertretung in Berlin

Aktivitäten der Vertretung in Brüssel